Entsorgung und Sanierung

Die Abfuhr und Entsorgung von allen anfallenden Materialien gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet. Dazu zählt auch die fachgerechte Beseitigung von kontaminiertem Boden oder asbesthaltigen Stoffen (nach § TRGS 519). Selbstverständlich halten wir dabei sämtliche Vorschriften und Richtlinien ein und arbeiten mit entsprechender Schutzkleidung.